Laserschutz am Arbeitsplatz
Das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) regelt zusammen mit der V NISSG-Verordnung
den sicheren Umgang mit Lasern. Ziel ist der Schutz von Bevölkerung und Mitarbeitenden vor gesundheitlichen Schäden durch Laserstrahlung.
Der Laserschutz ist auf mehreren Ebenen geregelt, je nach Art und Anwendung des Lasers (z. B. Laserpointer, industrielle oder medizinische Laser, Laser‑Shows).
Wir beschränken uns auf die Anwendungen in Industrie, Forschung und Medizin.
Gerne verweisen wir an dieser Stelle an die umfangreichen Informationen der SUVA und die Broschüre "Achtung, Laserstrahl", die Sie dort als PDF abholen können.
Laserschutz - und was Sie von uns erwarten dürfen
Sichere Laserschutz-Systeme erfüllen nicht nur alle Vorschriften – sie sind massgeschneidert für Ihren Arbeitsplatz und fügen sich nahtlos in Ihre alltäglichen Arbeitsabläufe ein.
Mit individueller Beratung und persönlicher Projektbegleitung sorgen wir dafür, dass Schutzmassnahmen akzeptiert, genutzt und gelebt werden.
Denn wirklicher Schutz funktioniert nur, wenn er im Alltag integriert und selbstverständlich ist.
Übersicht über unsere Laserschutzsysteme und Sicherheitsprodukte
Aus geprüften Materialien wie Laserschutzvorhängen oder Laserschutzfenstern produzieren wir massgeschneiderte Schutzsysteme für alle Bereiche der Industrie, Forschung oder Medizin.
Dabei berücksichtigen wir die die in der EU und der Schweiz gültigen Normen EN 12254 und EN 60825-4, die spezifische Sicherheitsanforderungen für Lasereinrichtungen und deren Abschirmung definieren. Sie dienen dazu, die Sicherheit an Laserarbeitsplätzen zu gewährleisten, indem sie technische Anforderungen an Schutzwände, Vorhänge und die Klassifizierung von Lasern festlegen.
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